Regeln

 

Regeln im Bujinkan Dojo

1.

Unser Ziel ist es, ein gesundes Leben zu Leben, ohne der Gesellschaft zu schaden. Wir wollen dies erreichen, indem wir die gegenseitige Beziehung zwischen Natur und Mensch, durch die Kampfkunst pflegen (der Weg des Kriegers).


2.

Alle Mitglieder brauchen für das laufende Kalenderjahr einen Mitgliedsausweis, die vom Honbu Dojo ausgestellt wird. Es gibt zwei Arten von Mitgliedsausweisen:


die allgemeine Mitgliedskarte und die Shidoshi-Kai-Karte.

a)

Die allgemeine Mitgliedskarte ist für alle Mitglieder des Bujinkan Dojos, ob mit oder ohne Graduierung, (Kyu- oder Dan-Graduierung).

b)

Die Shidoshi-Kai-Karte ist für die Mitglieder ab dem 5. Dan (Shidoshi) und für die Träger des 1. bis 4. Dans (Shidoshi-ho). Nur diese Mitglieder werden als Lehrer anerkannt und dürfen Schüler graduieren.

3.

Allgemeine Mitgliedskarten kosten jährlich 2000 Yen. Sie werden vom Honbu Dojo zugesandt.

4.

Der Mitgliedsbeitrag für die Shidoshi-Kai Mitglieder beträgt 15000 Yen.

5.

Die Mitgliedschaften müssen jedes Jahr erneuert werden.

 6.  
Prinzipien der Shidoshi Kai:

Die Mitglieder des Shidoshi-Kai mit 5. Dan oder höher können beim Honbu Dojo Urkunden bis zum 4. Dan beantragen und diese ihren Schülern verleihen.


Shidoshi-ho ist die Bezeichnung für die Graduierungen vom 1. bis zum 4. Dan mit Shidoshi-ho Lizenz. Diese Lehrer dürfen ihren Schülern Kyu-Grade verleihen und Dan-Grade bis zu einem Dan unter ihrem eigenen. Zum Beispiel ein 1. Dan kann vom 9. bis zum 1. Kyu testen, ein 2. Dan bis zum ersten, etc.

7. 

Shidoshi-Kai Mitglieder genießen einen Sonderstatus, der ihnen erlaubt, Trainingsabzeichen, Anstecker, etc. zu erwerben.

 8.

Mitglieder ab dem 5. Dan werden von Soke persönlich graduiert.

 9.

Der gesamte Betrag muß in japanischen Yen gezahlt werden. Es ist nur möglich, per Barzahlung oder per internationaler Postanweisung zu bezahlen, da Schecks und Kreditkarten in Japan keine üblichen Zahlungsmittel sind.

 10.

Die Mitglieder werden über die Aktivitäten von Soke informiert, z.B. über neue Honbu Videos und andere Veröffentlichungen.

 11.

Nur Mitgliedsausweise und Urkunden, die vom Honbu Dojo ausgestellt wurden, werden als gültig anerkannt. Personen, die gegen die Prinizipien verstoßen, werden aus dem Bujinkan ausgeschlossen. Außerdem sollen Personen, die gegen öffentliche Gesetzte verstoßen (Kriminelle) und Geistesgestörte sollen keine Mitgliedschaft erhalten.

 12.

Das "Bujin" Zeichen ist urheberrechtlich geschützt. Wird es für eigene Zwecke benutzt, muß beim Honbu Dojo um Erlaubnis gefragt werden.

 13.

Die Mitglieder müssen Bufu-Ikkan (die Wege der Kampfkünste soll das Prinzip eines jeden Tages sein) anwenden, um natürliche Gerechtigkeit und Glück durch den Weg des Kriegers zu erreichen, ohne persöhnlichen Nutzen oder Wünsche zu verfolgen.

 14.

Mitglieder müssen das Honbu Dojo direkt kontaktieren, wenn es sich um Angelegenheiten des Bujinkan Dojo handelt, um eine Gemeinschaft der Mitglieder zu erreichen.

15.

Die Verständigung mit dem Honbu Dojo soll in japanisch erfolgen, um geschäftliche Abwicklungen problemlos zu bewältigen. Außerdem kann die wahre Natur der Kriegskünste nur auf japanisch ausgedrückt werden.